Schallschutzwand (Symbolbild)
Schallschutzwand (Symbolbild)

FAQ zum Thema Schallschutz im Projekt Ahlen & Oelde

03.03.2025

Der Schallschutz ist im Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. Es sieht vor, dass bei Neu- und Ausbaumaßnahmen diverse Grenzwerte für Immissionen einzuhalten sind. Voraussetzung ist, dass es zu wesentlichen Änderungen kommt.  Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Schallschutz in Ahlen und Oelde.

Gutachter berechnen zunächst die zukünftige Lärmbelastung in Schallgutachten. Danach schlagen sie notwendige und sinnvolle Schutzmaßnahmen vor. Das Schallgutachten wird Teil der Genehmigungsunterlagen und kann von jedem Bürger eingesehen werden. Final entscheidet die Genehmigungsbehörde, das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), über die tatsächliche Umsetzung.  

Da Bauprojekte mit öffentlichen Geldern finanziert werden, ist es nicht möglich, Schallschutzmaßnahmen einzuplanen, wenn diese gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt sind. Die Entscheidung über Schallschutz liegt also nicht im Ermessen der Bauenden oder der Anwohnenden, sondern ist klar definiert.   

Wenn die Vorgaben nicht erfüllt sind, kann die DB nicht freiwillig (z.B. auf Bitte von Anwohnenden) Schallschutzmaßnahmen realisieren. Umgekehrt können, wenn die Vorgaben erfüllt sind, Anwohnende nicht freiwillig auf Schallschutzmaßnahmen (z.B. hohe Wände) verzichten.  

Weiterführende Informationen zum Thema Schallschutz finden Sie in einem Video hier.

FAQ Schallschutz im Projekt Ahlen & Oelde

F: Wie viel lauter wird es in Ahlen und Oelde durch den geplanten Ausbau?

A: Die Pegelanstiege sind relativ gering. Die Schallschutzansprüche ergeben sich vor allem aufgrund der schon bestehenden hohen Lärmbelastung.
Schallschutzmaßnahmen nach Bundesimmissionsschutzgesetz sind jedoch nur in Oelde vorgesehen. Die Berechnungen der Gutachter haben ergeben, dass für den Bereich Rhedaer Str. die Maßnahme "Besonders überwachtes Gleis (BüG)" empfohlen wird. Eine Lärmschutzwand wird nicht empfohlen. Zum aktuellen Planungsstand haben im Bereich der Rhedaer Str. lediglich die Gebäude Rhedaer Str. 5 und 7 Anspruch auf passiven Schallschutz.

 

F: Stehen die Planungen bereits fest?

A: Es handelt sich um den Vorplanungsstand. Das Thema wird im Zuge der Entwurfsplanung noch näher betrachtet. Die aktuell ermittelten Ansprüche auf passiven Schallschutz sind noch nicht rechtswirksam. 
In der Folgezeit entsteht ein Gutachten, das ins Planfeststellungsverfahren eingebracht wird. Dies ist das Verfahren, mit dem Baurecht erlangt wird. Im Zuge dieses Verfahrens können Betroffene Einwendungen erheben.

 

F: Kommt es zu Lärmbelastung während der Bauzeit?

A: Wie bei jeder größeren Baumaßnahme, kommen auch in diesem Projekt größere Maschinen zum Einsatz. Im Rahmen der Genehmigungsplanung werden mögliche Schutzmaßnahmen zur Sicherung der umliegenden Bewohner untersucht und die bestmögliche Maßnahme umgesetzt. Mögliche bauzeitliche Schallschutzmaßnahmen wären z. B.: Aufstellen von Abschirmvorrichtungen, Maßnahmen an den Baumaschinen. Beschränkung der Betriebszeit von lautstarken Baumaschinen.
Aber: Die baubedingten Schallimmissionen werden erst im weiteren Planungsverlauf untersucht, da die genauen Bauverfahren zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht feststehen.
Die Anwohner werden zu einem späteren Zeitpunkt über mögliche Maßnahmen zur Minderung von baubedingten Immissionen informiert.

 

F: Wie kann ich erfahren, ob ich Anspruch auf passiven Lärmschutz habe?

A: Der Anspruch wird abschließend durch das Eisenbahnbundesamt geklärt. Die Deutsche Bahn (DB) als Vorhabenträgerin informiert die betroffenen Anwohner über ihren Anspruch auf passiven Schallschutz. Den Eigentümer:innen werden die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung und mögliche Maßnahmenvorschläge vorgelegt.

F: Was muss ich tun, um meinen Anspruch auf passiven Lärmschutz geltend zu machen?

A: Sie müssen als berechtigte Anwohner:in nicht selbst aktiv werden.

 

F: Wenn auf einer Seite der Gleise Schallschutzwände errichtet werden, nicht aber auf der anderen Seite, wird der Schall dann von der neuen Schallschutzwand zur “ungeschützten” Seite reflektiert?

A: Schallschutzwände an Bahnanlagen werden grundsätzlich gleisseitig hochabsorbierend (Absorptionsverlust von 8 dB) ausgeführt. Ein Anstieg der Immissionspegel durch Reflexionen an der gegenüberliegenden Schallschutzwand ist nicht zu erwarten.

 

F: Aus welchem Material bestehen die Schallschutzwände?

A: Die detaillierten technischen Spezifikationen und die genaue Geometrie der Wände werden erst im weiteren Planungsverlauf festgelegt.

 

F: Warum ist im Bereich Gröningsweg eine Schallschutzwand geplant? Hier stehen keine Wohnhäuser, sondern lediglich die Halle des Taubenzuchtvereins und eine Hundewiese.

A: An einigen der Wohngebäude in der Straße „Im Bulte“ liegen Schutzansprüche vor. Da diese Gebäude eine größere Entfernung zu den Gleisen aufweisen, muss die Lärmschutzwand eine größere Überstandslänge aufweisen, um die betroffenen Gebäude effektiv zu schützen. Dadurch ergibt sich die Verlängerung der Lärmschutzwand im Bereich des Gröningsweg.