Schallschutzwand im Bau
Schallschutzwand im Bau

Schallschutz - das Wichtigste zum Thema

28.04.2023

Ob Schutzmaßnahmen erforderlich sind und in welchem Umfang, liegt weder im Ermessen der Projektverantwortlichen noch der Anwohnerinnen und Anwohner: Die Lärmvorsorge ist durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt.

Für Lärmvorsorge müssen Bauprojekte folgende Merkmale aufweisen, damit ein Rechtsanspruch auf Schallschutzmaßnahmen erfüllt ist.

Erste Bedingung ist, dass es sich um eine wesentliche Änderung an der Strecke handelt, also um einen Neubau oder um eine bauliche Erweiterung um mindestens ein Gleis. Auch weniger umfangreiche Baumaßnahmen reichen aus, sofern der Lärmpegel nach Abschluss der Bauarbeiten deutlich zunimmt.

Zweite Bedingung ist, dass die Grenzwerte für Lärmbelastung nach dem Ausbau überschritten würden.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss die Deutsche Bahn mit geeigneten Schallschutzmaßnahmen sicherstellen, dass die geltenden Immissionsgrenzwerte entlang der Strecke nicht überschritten werden.

Die Grenzwerte sind vom Gesetzgeber in der Bundes-Immissionsschutzverordnung geregelt. Es gibt jeweils unterschiedliche Grenzwerte, die nach Art der Bebauung entlang der Schienenstrecken gestaffelt sind. Für die Nachtstunden gelten niedrigere Grenzwerte als für den Tag.

In der Planungsphase der Bauprojekte ermitteln Sachverständige die Lärmbelastung, die nach dem Ausbau der Strecke zu erwarten ist. Aus dem Ergebnis werden dann die erforderlichen Maßnahmen abgeleitet. Liegt der ermittelte Lärmpegel über dem Grenzwert, müssen Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden, mit deren Hilfe der Grenzwert eingehalten werden kann.

Die strengen Grenzwerte für den Schallschutz gelten für Wohngebäude und andere Gebäude mit besonderem Schutzwert, zum Beispiel Krankenhäuser und Schulen. Bei Gewerbegebäuden besteht dagegen kein Anrecht auf Schallschutz. Liegen Wohngebäude in einem Gewerbegebiet, so gelten für sie die Grenzwerte von Gewerbegebieten, nicht von Wohngebieten.

Das nachfolgende Video erklärt die Rahmenbedingungen sowie die verschiedenen Arten von Schallschutz und ihre Wirkung.

© go.Rheinland

Welchen Einfluss haben Deutsche Bahn und Anwohnende auf Schallschutzmaßnahmen?

Da Schallschutz gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen Schutzmaßnahmen in jedem Fall umgesetzt werden, wenn Grenzwerte überschritten werden – selbst wenn Anwohnerinnen und Anwohner freiwillig auf Lärmschutz verzichten möchten.

Auch bei der Festlegung geeigneter Schallschutzmaßnahmen ist die DB gezwungen, sich streng an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. So müssen die Kosten einer Schallschutzmaßnahme angemessen zu ihrer Wirksamkeit sein. Wirksam heißt, dass je investiertem Euro ein größtmöglicher Nutzen realisiert wird.

Da passive Schallschutzmaßnahmen in der Regel deutlich teurer sind, ist Schalldämmung an Gebäuden meist kein geeigneter Ersatz für Schallschutzwände. Daher kann die DB nicht einfach aktive Schallschutzmaßnahmen durch passiven Schallschutz ersetzen, selbst wenn Anwohnerinnen und Anwohner dies wünschen. Nichtsdestotrotz versucht die DB bei der Festlegung der Schallschutzmaßnahmen Aspekte wie das Stadtbild, die Verschattung von Grundstücken oder den Wegfall von Parkplätzen zu berücksichtigen.
Quelle: DB/go.Rheinland