Am Haltepunkt Köln-Dellbrück

Erörterungstermine im Bereich Thielenbruch/Dellbrück

05.06.2025

Im Planfeststellungsverfahren zur S11 erfolgt im Bereich Thielenbrück/Dellbrück der sogenannte "Erörterungstermin". Bei diesem Termin des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) treffen Einwender und Projektteam aufeinander, um strittige Punkte zu klären.

Ziel des Planfeststellungsverfahrens ist es, die unterschiedlichen öffentlichen und privaten Interessen sorgfältig abzuwägen und eine rechtssichere Entscheidung über das geplante Vorhaben zu treffen. Ein zentraler Aspekt des Verfahrens ist demnach die Beteiligungsmöglichkeit der Öffentlichkeit. Bürgerinnen und Bürger, sowie betroffene Interessengruppen können ihre Meinungen, Bedenken und Vorschläge einbringen. Dies erfolgt in verschiedenen Phasen des Verfahrens, insbesondere während der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen und der Möglichkeit, Einwendungen zu verfassen.

Was passiert beim Erörterungstermin?

Im Erörterungstermin werden die zuvor schriftlich eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, Behörden sowie Interessensgruppen gemeinsam mit dem Vorhabenträger (DB) und der zuständigen Behörde (EBA) mündlich diskutiert. Dabei erläutert der Antragsteller seine Planungen, beantwortet offene Fragen und es werden alle für die Entscheidung relevanten Sachverhalte zusammengetragen. Ziel ist es, offene Punkte zu klären und – wenn möglich – einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen zu erzielen.

Auf Basis der Planungsunterlagen der DB sowie der Einwendungen bzw. Stellungnahmen aus dem Anhörungsverfahren prüft und bewertet das Eisenbahn-Bundesamt schließlich alle Unterlagen zum Ausbauprojekt: Ist das Bauvorhaben zulässig? Werden in den Planungen die gesetzlichen Vorgaben vor allem zum Lärm-, Umwelt- und Denkmalschutz eingehalten? Dazu wägt das Eisenbahn-Bundesamt zwischen den Eingriffen durch das Vorhaben und den öffentlichen und privaten Interessen ab.

Beteiligungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger

Der Erörterungstermin bietet allen Betroffenen eine wichtige Gelegenheit, ihre Anliegen, Bedenken und Vorschläge direkt einzubringen und im Dialog mit den Verantwortlichen zu erörtern. Die Teilnahme ist zwar nicht verpflichtend, doch können Bürgerinnen und Bürger hier ihre Rechte aktiv wahrnehmen, Argumente vortragen und sich bei Bedarf von Anwälten oder Sachverständigen unterstützen lassen. Auch wenn jemand nicht persönlich teilnimmt, werden die schriftlich eingereichten Einwendungen im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Ablauf und Transparenz

Der Termin ist grundsätzlich nicht öffentlich, das heißt, teilnehmen dürfen nur die Einwender:innen, ihre Vertreter:innen, Behördenmitarbeiter:innen und der Antragsteller. Über den Ablauf entscheidet eine Tagesordnung.

Sie finden hier die Öffentliche Bekanntmachung des Eisenbahn-Bundesamtes mit Details zum Termin.

Die Erörterungstermine in den Abschnitten Köln-Hauptbahnhof und Bergisch Gladbach-Bahnhof sind bereits erfolgt. Im Abschnitt Deutz/Kalk steht der Termin noch aus.