Sudmühle: Offenlage der Planungsunterlagen

16.09.2026

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Bahnübergang und das Kreuzungsbauwerk Sudmühle werden die Planfeststellungsunterlagen vom 04.09.2026 bis einschließlich 05.10.2026 für die Öffentlichkeit ausgelegt. Dies ist Teil des Prozesses der Planfeststellung beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Die Planunterlagen sind zur allgemeinen Einsichtnahme auf dem Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes veröffentlicht worden. Betroffene Bürger:innen, Unternehmen, Organisationen oder andere juristische Personen, sowie anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen können noch bis einschließlich Freitag, 16. Oktober 2026, online Einwände gegen die Planungen erheben. 

Träger öffentlicher Belange (TöB) können ihre Stellungnahmen zum Projekt bis einschließlich Donnerstag, 3. Dezember 2026, online abgeben. 

Die Einwendungen sind elektronisch über das Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben zu erheben. Es ist ebenso möglich, Einwendungen per E-Mail an Kanzlei-Sb1-esn-kln@eba.bund.de zu richten. 

Das EBA wird die Einwände prüfen, zwischen allen Interessen abwägen und entsprechende Lösungen erarbeiten. Erst mit Abschluss dieses Prozesses wird der Planfeststellungsbeschluss erlassen und damit das Baurecht erteilt.

Sollte Ihnen die elektronische Einsichtnahme oder die elektronische Abgabe von Stellungnahmen nicht möglich oder nicht zumutbar sein, kann auf Antrag eine alternative Beteiligungsmöglichkeit bereitgestellt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür während der Auslegungsfrist schriftlich an:

Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Essen
Hachestraße 61
45127 Essen

oder per E-Mail an: Kanzlei-Sb1-esn-kln@eba.bund.de

Die Einwendung muss hierbei das Geschäftszeichen (641pa/062-2026#035) sowie den Vor- und Nachnamen und die Anschrift des Einwenders / der Einwenderin enthalten.