Bahnübergang in Münster-Sudmühle

Münster-Sudmühle Bahnübergänge - 740 Meter-Netz

Das Projekt

Steckbrief

  • Ort: Münster-Sudmühle
  • Baumaßnahme: Bahnübergang
  • Projektstand: in Planung

In Deutschland nutzen die Züge des Fern- und Nahverkehrs sowie die Güterzüge alle gemeinsam das gleiche Schienennetz. Für die Güterzüge der europäischen Normlänge von 740 Metern gibt es auf deutschen Strecken kaum ausreichend lange Überholmöglichkeiten. Diese sind aber dringend notwendig, damit die langsameren Güterzüge dort warten können, während schnellere Züge, die dieselbe Strecke befahren, vorbeifahren können. Ein solches Überholgleis ertüchtigen wir in Münster. In diesem Zusammenhang sind Neuerungen im Stadtteil Sudmühle erforderlich.

Wenn schnellere Personenzüge die deutlich langsameren Güterzüge nicht überholen können, erschwert sich die Abwicklung des Bahnbetriebs und generiert Verspätungen sowie Kapazitätsengpässe auf den Strecken. Durch das bundesweite Programm „740 Meter-Netz“ schaffen wir zusätzliche Kapazitäten im Netz und erhöhen die Attraktivität des Schienengüter­verkehrs.

Im Rahmen des Programms setzen wir auch in Nordrhein-Westfalen verschiedene Projekte um. Unter anderem gibt es bei Münster-Sudmühle ein Überholgleis, welches jedoch nur 720 Meter lang ist. Das Verlängern des Gleises durch eine Signalversetzung hätte zur Folge, dass der Bahnübergang (BÜ) an der Sudmühlenstraße versperrt werden würde, wenn ein Güterzug dort hält, um überholt zu werden.

Da der nahegelegene BÜ „Mariendorfer Straße“ in technischem Zusammenhang mit dem BÜ „Sudmühlenstraße“ steht, muss auch dieser geschlossen werden. Als Ersatz für die beiden BÜ werden wir ein neues Brückenbauwerk errichtet. Die Planung wird in engem Austausch mit der Stadt Münster realisiert. 

Alle Informationen zum aktuellen Stand der Planungen finden Sie hier

Das Projekt befindet sich seit August 2024 in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Voraussichtlich im Frühjahr 2026 werden die Planungsunterlagen beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständige Genehmigungsbehörde eingereicht (siehe Planfeststellungsverfahren). 

 

Vordringlicher Bedarf 

Das 740 m –Netz Programm (dazu weiter unten mehr) ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 Teil des vordringlichen Bedarfes des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG). D.h., das Bundesverkehrsministerium strebt eine schnellstmögliche und prioritäre Umsetzung der Teilmaßnahmen des 740 m-Programms an. 

Würde das Bauvorhaben in Sudmühle nicht realisiert, ist die Verschlechterung der Betriebsdurchführungsqualität auf der hochbelasteten Mischbetriebsstrecke die Folge, weil geeignete Überholungsgleise für lange Güterzüge fehlen.

Die Bahnübergänge werden alt

Die Bahnübergänge Sudmühlenstraße und Mariendorfer Straße sind aus Altersgründen technisch abgängig und müssen mittelfristig aus Gründen der Sicherheit beseitigt oder erneuert werden. Für die Technik der Bahnübergänge (NFA 60) besteht ein Umbauverbot.

Beide Bahnübergänge sind aufgrund ihrer Nähe zueinander sowie gemeinsamer Baugruppen technisch voneinander abhängig. Das heißt, eine Beseitigung oder Erneuerung muss immer für beide Bahnübergänge erfolgen. 

Das Programm "740 Meter Netz"

Das 740 Meter-Programm umfasst bundesweit 75 Einzelprojekte. Es ist ein weiterer Bestandteil zur Verbesserung der Schieneninfrastruktur. Mit der in Europa etablierten Güterzuglänge von 740 Metern können die Ladungskapazitäten pro Güterzug gesteigert werden.

Dies führt zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs und der damit verbundenen CO2-Emission. Die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene erhält so einen neuen Impuls.
Weitere Informationen zum 740 Meter-Programm finden Sie hier.

Aktuelles

Zeitplan

  • 2013

    Anmeldung des Maßnahmenprogramms "740m-Netz" zum Bundesverkehrswegeplan 2030 durch die DB Netz AG

  • 2017

    Nutzen-Kosten-Untersuchung 
    Gutachten untersuchen die betriebliche und volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit

  • 2019

    Grundlagenermittlung
    •   Bestandsaufnahme und Zusammenführen vorhandener Planungsunterlagen
    •   Erste Abstimmungen mit Fachabteilungen und Trägern öffentlicher Belange wie z. B. der Stadt Münster

  • 2020

    Vorplanung
    • Planer:innen betrachten mögliche Varianten für den Ersatz der Bahnübergänge
    •   Frühe Bürgerbeteiligung
    •   Variantenentscheid DB

  • 09/2022

     Informationsveranstaltung in Münster-Handorf

  • 03/2023

    Der Rat der Stadt Münster entscheidet als Vorzugsvariante für einen Ersatz der Bahnübergänge durch die Verlegung der Sudmühlenstraße und den Neubau eines Ersatzbauwerkes als Straßenunterführung und den Neubau eines zusätzlichen barrierefreien Ersatzbauwerkes für den Fuß- und Radverkehr im Bereich Mariendorf. Auf eine zusätzliche Querspange südlich der Dyckburgstraße wird verzichtet.

  • 11/2023

    Die Stadt Münster widerspricht der Einschätzung der DB InfraGO AG und des Eisenbahnbundesamtes über die Finanzierung der städtischen Vorzugsvariante. Die Planungsvereinbarung zwischen Stadt und DB zur Planung dieser Variante unterzeichnet die Stadt daher nicht

  • 08/2024

    Start der Entwurfs- und Genehmigungsplanung

Entscheidung der Politik in Münster Ende 2023

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Münster hat am Mittwoch, 29.11.2023 beschlossen, keine Planungsvereinbarung mit der DB zu unterzeichnen. 

Die Entscheidung laut Niederschrift:

"1. Die in der Begründung (in der Beschlussvorlage) dargestellten Rahmenbedingungen für den Abschluss einer Planungsvereinbarung zwischen der Stadt Münster und der DB Netz AG für die weiteren Planungen (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) zu den Ersatzbauwerken sowie der notwendigen Anpassungsarbeiten an den Straßen- und Bahnanlagen im Zuge der Aufhebung der beiden Bahnübergänge in Sudmühle und Mariendorf werden zur Kenntnis genommen, ihnen wird aber nicht zugestimmt.

2. Der Übernahme der anteiligen Planungskosten in Höhe von ca. 3,3 Mio. € durch die Stadt Münster wird nicht zugestimmt. (gestrichen: Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG abzuschließen.) Der Ausschuss sieht abweichend zu der Beurteilung der DB und des Eisenbahnbundesamtes die Vorzugsvariante der Stadt Münster als kreuzungsbedingt an. Von daher übernimmt die Stadt Münster weder Planungs- noch Baukosten für die neuen Kreuzungsmaßnahmen."

Mediathek

05.12.2025
Informationen zum aktuellen Planungsstand

Auf der Veranstaltung (25.11.25) präsentierte Poster

© DB InfraGO AG
Visualisierung der DB-Vorzugsvariante
24.01.2024
Visualisierung der DB-Vorzugsvariante
© DB InfraGO AG
10.08.2023

Informationsveranstaltung in Münster-Handorf 2022

© DB
28.11.2025
Flyer zur Informationsveranstaltung 2022
© DB InfraGO AG

Kontakt

Thomas Habke

DB InfraGO AG

Haben Sie Fragen zum Projekt?
Dann können Sie mich gern kontaktieren:

740m-Netz-Sudmuehle@deutschebahn.com