Münster-Sudmühle Bahnübergänge - 740 Meter-Netz
Das Projekt
Steckbrief
- Ort: Münster-Sudmühle
- Baumaßnahme: Bahnübergang
- Projektstand: in Planung
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Auch dieses Projekt ist dem Portfolio Köln zugeordnet: In Deutschland nutzen die Züge des Fern- und Nahverkehrs sowie die Güterzüge alle gemeinsam das gleiche Schienennetz. Für die Güterzüge der europäischen Normlänge von 740 Metern gibt es auf deutschen Strecken kaum ausreichend lange Überholmöglichkeiten. Diese sind aber dringend notwendig, damit die langsameren Güterzüge dort warten können, während schnellere Züge, die dieselbe Strecke befahren, vorbeifahren können. Ein solches Überholgleis ertüchtigen wir in Münster. In diesem Zusammenhang sind Neuerungen im Stadtteil Sudmühle erforderlich.
Wenn schnellere Personenzüge die deutlich langsameren Güterzüge nicht überholen können, erschwert sich die Abwicklung des Bahnbetriebs und generiert Verspätungen sowie Kapazitätsengpässe auf den Strecken. Durch das bundesweite Programm „740 Meter-Netz“ schaffen wir zusätzliche Kapazitäten im Netz und erhöhen die Attraktivität des Schienengüterverkehrs.
Im Rahmen des Programms setzen wir auch in Nordrhein-Westfalen verschiedene Projekte um. Unter anderem gibt es bei Münster-Sudmühle ein Überholgleis, welches jedoch nur 720 Meter lang ist. Das Verlängern des Gleises durch eine Signalversetzung hätte zur Folge, dass der Bahnübergang (BÜ) an der Sudmühlenstraße versperrt werden würde, wenn ein Güterzug dort hält, um überholt zu werden.
Da der nahegelegene BÜ „Mariendorfer Straße“ in technischem Zusammenhang mit dem BÜ „Sudmühlenstraße“ steht, muss auch dieser geschlossen werden. Als Ersatz für die beiden BÜ werden wir ein neues Kreuzungsbauwerk in Form einer Straßenüberführung errichten.
Prognosen zufolge wird der Zugverkehr deutlich zunehmen. Die Schranken an den bisherigen BÜ wären somit viel länger geschlossen, als bisher. Durch den Ersatz der BÜ entfallen die Wartezeiten und Rückstaus an den BÜ.
Die Planung wird in engem Austausch mit der Stadt Münster realisiert. Die Öffentlichkeit wird auch im weiteren Verlauf noch intensiv beteiligt.
Das Projekt befindet sich ab August 20024 in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung.
Damit die Baumaßnahme bis 2030 fertiggestellt werden kann, muss die Planungsleistung der Maßnahmen zur Aufhebung der beiden Bahnübergänge Anfang 2024 vergeben werden.
Vordringlicher Bedarf
Das 740 m –Netz Programm (dazu weiter unten mehr) ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 Teil des vordringlichen Bedarfes des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG). D.h., das Bundesverkehrsministerium strebt eine schnellstmögliche und prioritäre Umsetzung der Teilmaßnahmen des 740 m-Programms an.
Würde das Bauvorhaben in Sudmühle nicht realisiert, ist die Verschlechterung der Betriebsdurchführungsqualität auf der hochbelasteten Mischbetriebsstrecke die Folge, weil geeignete Überholungsgleise für lange Güterzüge fehlen.
Generalsanierung betroffener Korridore
Die DB hat einen Sanierungsplan für den Ausbau des hochbelasteten Schienennetzes zum Hochleistungsnetz entwickelt. Im Zuge dessen werden störanfällige Streckenabschnitte und Anlagen gebündelt saniert. Die Arbeiten in einem solchen Korridor, also einem definierten Abschnitt des Netzes, werden innerhalb einer Sperrzeit zusammengefasst, damit wiederkehrende Sperrungen in der Zukunft vermieden werden können. Ist ein Korridor generalsaniert, soll eine Baufreiheit von mindestens fünf Jahren garantiert werden. In diesem Zeitraum sind also keine weiteren Arbeiten mehr möglich. (Ausgenommen davon sind Entstörungen und Instandhaltungen).
Die Strecke bei Münster-Sudmühle ist Teil eines Korridors, der im Jahr 2030 saniert werden soll. Danach kann dort für mindestens fünf Jahre nicht mehr gebaut werden. Kann der Terminplan nicht eingehalten werden, kann die Maßnahme somit frühestens 2035 realisiert werden. Dieses Risiko steht im direkten Zusammenhang mit dem der Abgängigkeit der beiden Bahnübergänge: Diese "werden alt".
Die Bahnübergänge werden alt
Scheitert der Terminplan, müssten die Bahnübergänge bis mindestens 2035 weiter genutzt werden. Die Bahnübergänge Sudmühlenstraße und Mariendorfer Straße sind jedoch aus Altersgründen technisch abgängig und müssen mittelfristig (bis vsl. spätestens Ende 2032) aus Gründen der Sicherheit beseitigt oder erneuert werden.
Für die Technik der Bahnübergänge (NFA 60) besteht ein Umbauverbot und beide Bahnübergänge sind aufgrund ihrer Nähe zueinander sowie gemeinsamer Baugruppen technisch voneinander abhängig. Das heißt, eine Beseitigung oder Erneuerung muss immer für beide Bahnübergänge erfolgen.
Das Programm "740 Meter Netz"
Das 740 Meter-Programm umfasst bundesweit 75 Einzelprojekte. Es ist ein weiterer Bestandteil zur Verbesserung der Schieneninfrastruktur. Mit der in Europa etablierten Güterzuglänge von 740 Metern können die Ladungskapazitäten pro Güterzug gesteigert werden. Dies
führt zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs und der damit verbundenen CO2-Emission. Die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene erhält so einen neuen Impuls.
Aktuelles
Zeitplan
2013
Anmeldung des Maßnahmenprogramms "740m-Netz" zum Bundesverkehrswegeplan 2030 durch die DB Netz AG
2017
Nutzen-Kosten-Untersuchung
Gutachten untersuchen die betriebliche und volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit2019
Grundlagenermittlung
• Bestandsaufnahme und Zusammenführen vorhandener Planungsunterlagen
• Erste Abstimmungen mit Fachabteilungen und Trägern öffentlicher Belange wie z. B. der Stadt Münster2020
Vorplanung
• Planer:innen betrachten mögliche Varianten für den Ersatz der Bahnübergänge
• Frühe Bürgerbeteiligung
• Variantenentscheid DB09/2022
Informationsveranstaltung in Münster-Handorf
03/2023
Der Rat der Stadt Münster entscheidet als Vorzugsvariante für einen Ersatz der Bahnübergänge durch die Verlegung der Sudmühlenstraße und den Neubau eines Ersatzbauwerkes als Straßenunterführung und den Neubau eines zusätzlichen barrierefreien Ersatzbauwerkes für den Fuß- und Radverkehr im Bereich Mariendorf. Auf eine zusätzliche Querspange südlich der Dyckburgstraße wird verzichtet.
11/2023
Die Stadt Münster widerspricht der Einschätzung der DB InfraGO AG und des Eisenbahnbundesamtes über die Finanzierung der städtischen Vorzugsvariante. Die Planungsvereinbarung zwischen Stadt und DB zur Planung dieser Variante unterzeichnet die Stadt daher nicht.
08/2024
Start der Entwurfs- und Genehmigungsplanung
Entscheidung der Politik in Münster Ende 2023
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Münster hat am Mittwoch, 29.11.2023 beschlossen, keine Planungsvereinbarung mit der DB zu unterzeichnen.
Die Entscheidung laut Niederschrift:
"1. Die in der Begründung (in der Beschlussvorlage) dargestellten Rahmenbedingungen für den Abschluss einer Planungsvereinbarung zwischen der Stadt Münster und der DB Netz AG für die weiteren Planungen (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) zu den Ersatzbauwerken sowie der notwendigen Anpassungsarbeiten an den Straßen- und Bahnanlagen im Zuge der Aufhebung der beiden Bahnübergänge in Sudmühle und Mariendorf werden zur Kenntnis genommen, ihnen wird aber nicht zugestimmt.
2. Der Übernahme der anteiligen Planungskosten in Höhe von ca. 3,3 Mio. € durch die Stadt Münster wird nicht zugestimmt. (gestrichen: Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG abzuschließen.) Der Ausschuss sieht abweichend zu der Beurteilung der DB und des Eisenbahnbundesamtes die Vorzugsvariante der Stadt Münster als kreuzungsbedingt an. Von daher übernimmt die Stadt Münster weder Planungs- noch Baukosten für die neuen Kreuzungsmaßnahmen."
Mediathek
Kontakt
Brigitte Mackscheidt
DB InfraGO AG
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