Bahnübergang Schmittenstraße in Hürth-Fischenich: Planfeststellungsunterlagen sind einsehbar

23.06.2026
Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort mit Hinweisen am Planfeststellungsverfahren beteiligen. 

Die Deutsche Bahn erneuert den Bahnübergang an der Schmittenstraße in Hürth-Fischenich. Mit der Maßnahme wird die Verkehrssicherheit erhöht und die Anlage an heutige Anforderungen angepasst. Insbesondere profitieren Fußgängerinnen und Fußgänger von verbesserten Überwegen, zusätzlichen Sicherungseinrichtungen und einer barriereärmeren Gestaltung. 

Mit dem Beginn der Offenlage im Planfeststellungsverfahren geht das Vorhaben nun in den nächsten wichtigen Schritt. Vom 16. Juni 2026 bis zum 15. Juli 2026 haben betroffene Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Planunterlagen einzusehen sowie bis zum 29. Juli 2026 Einwendungen einzureichen. Im Folgenden stellen wir die geplanten Maßnahmen vor und erläutern, wie eine Beteiligung am Verfahren möglich ist.

 

Fragen zur Planung?

Im Rahmen der Offenlage bieten wir für betroffene Anwohnerinnen und Anwohner eine kostenlose digitale Sprechstunde an. Dort erläutern wir die geplanten Maßnahmen und beantworten Ihre Fragen zum Vorhaben.

Geplante Maßnahmen am Bahnübergang

Der Bahnübergang Schmittestraße aus dem Jahr 1978 ist technisch überholt und kann perspektivisch nicht mehr Ersatzteilen versorgt werden. Deshalb ist eine Erneuerung der Sicherungsanlage am Bahnübergang notwendig.
Daher wird der Bahnübergang nicht nur instandgesetzt, sondern in mehreren Bereichen erneuert. Die heutigen Anlagen werden zurück gebaut und durch eine moderne Sicherung mit Lichtzeichen und Schranken ersetzt. Auch der Bereich der Straße, der Geh- und Radwege sowie der Gleise am Übergang wird angepasst.
 

Unter anderem sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Die bisherige Sicherung wird durch eine moderne Anlage mit Lichtzeichen und Schranken ersetzt.
  • Für Fußgängerinnen und Fußgänger sind zusätzliche Schranken, akustische Signale und tastbare Elemente vorgesehen.
  • Straße, Geh- und Radwege im direkten Bereich des Bahnübergangs werden angepasst und erneuert.

Das verbessert sich durch die Erneuerung:

  • Höhere Sicherheit durch moderne Lichtzeichen und Schrankenanlagen
  • Bessere Sicherung der Fußwege durch zusätzliche Fußgängerschranken
  • Mehr Barrierefreiheit durch akustische Signale, Anpassung und Erneuerung der Geh- und Radwege im Übergangsbereich
  • Verbesserte Fahrbahnoberfläche durch die Erneuerung und Angleichung der Straße im Bereich des Bahnübergangs – für eine komfortablere Überfahrt und weniger Unebenheiten

Ablauf der Offenlage

Für das Vorhaben läuft ein Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt. Wer betroffen ist, kann die Unterlagen beim Antrags- und Beteiligungsportal einsehen und innerhalb der Frist eine Einwendung einreichen. Die möglichen Wege dafür stehen in der öffentlichen Bekanntmachung und im Antrags- und Beteiligungsportal.

Nach Ablauf der Frist prüft die Behörde die eingegangenen Einwendungen und entscheidet dann über das Vorhaben.

 

FAQ

Eine Einwendung ist ein Hinweis oder Einwand von Personen, die von dem Vorhaben betroffen sind. Damit können sie dem Eisenbahn-Bundesamt mitteilen, was aus ihrer Sicht geprüft werden soll.

Einwendungen können Personen einreichen, die von dem Vorhaben betroffen sind. Auch anerkannte Verbände können sich äußern.

Die Unterlagen liegen vom 16. Juni 2026 bis zum 15. Juli 2026 aus und können über das Antrags- und Beteiligungsportal heruntergeladen werden. Einwendungen sind bis zum 29. Juli 2026 möglich.

Sowohl die Einsicht der Unterlagen als auch das Einreichen der Einwendungen ist bevorzugt über das Antrags- und Beteiligungsportal möglich. 

Neben der Einreichung über das Antrags- und Beteiligungsportal ist es auch schriftlich an das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Essen, Hachestraße 61, 45127 Essen, oder per E-Mail an Kanzlei-Sb1-esn-kln@eba.bund.de möglich.

Die Einwendung sollte das Aktenzeichen des Vorhabens sowie Ihren Namen und Ihre Anschrift enthalten.

Wer keine Möglichkeit hat, die Unterlagen online einzusehen, kann sich während der Veröffentlichungsfrist an das Eisenbahn-Bundesamt wenden. Auf Wunsch wird eine leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit zu den Unterlagen bereitgestellt. Hierfür können Sie das Eisenbahn-Bundesamt schriftlich oder per E-Mail kontaktieren.

Nach Ablauf der Frist prüft das Eisenbahn-Bundesamt die Einwendungen und entscheidet dann über das Vorhaben.

Links

Heidelinde Eisenbarth

DB InfraGO AG

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knoten-koeln@deutschebahn.com