S-Bahn Köln mit Baureihe ET 424 auf der InnoTrans 2024

Planunterlagen für den Abschnitt zwischen Kerpen und Bergheim Quadrath-Ichendorf werden offengelegt

20.10.2026

Für den Ausbau und die Elektrifizierung der Erftbahn beginnt am 27. Oktober 2026 die Offenlage der Planunterlagen für den Planfeststellungsabschnitt 2 (PFA 2).

Bis einschließlich 26. November 2026 können Interessierte die Unterlagen einsehen und sich über die geplanten Maßnahmen informieren. Wer durch das Vorhaben in eigenen Rechten oder Belangen berührt ist, kann bis einschließlich 8. Dezember 2026 Einwendungen beim Eisenbahn-Bundesamt einreichen. 

Der PFA 2 erstreckt sich von Kerpen bis Bergheim Quadrath-Ichendorf. Er ist Teil des geplanten Ausbaus der Erftbahn zu einer elektrifizierten S-Bahn-Strecke. Ziel des Gesamtvorhabens ist es, die Erftbahn in das Kölner S-Bahn-System einzubinden und die Voraussetzungen für ein leistungsfähigeres Nahverkehrsangebot zu schaffen. 

Im Planfeststellungsabschnitt 2 sind unter anderem die Stromversorgung und der Bau der erforderlichen Oberleitungsanlagen vorgesehen. Hinzu kommen Anpassungen an Gleisen und Bauwerken, der Umbau des Bahnübergangs Sandstraße, Maßnahmen an der Bahnstromversorgung sowie der Bau von Schallschutzwänden. Für die spätere Umsetzung sind außerdem Baustelleneinrichtungsflächen und weitere bauzeitlich benötigte Flächen vorgesehen. 

Die Offenlage ist ein gesetzlich vorgesehener Schritt im Planfeststellungsverfahren. Dabei werden die Planunterlagen öffentlich zugänglich gemacht. Bürger:innen können sich so ein genaues Bild von den Planungen machen und prüfen, ob ihre eigenen Rechte oder Belange durch das Vorhaben berührt werden.

Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Grundstücke durch das Vorhaben beansprucht werden, Auswirkungen durch Schall oder Erschütterungen entstehen können oder Flächen während der Bauzeit benötigt werden. Die ausgelegten Unterlagen enthalten dazu unter anderem Lage- und Grunderwerbspläne sowie Untersuchungen zu Schall, Erschütterungen, Umwelt und Artenschutz.

Die Planunterlagen werden vom 27. Oktober bis einschließlich 26. November 2026 im Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben veröffentlicht. Dort finden Sie die vollständigen Unterlagen zum Verfahren.

Wenn eigene Rechte oder Belange durch die Planung berührt sind, können Einwendungen bis einschließlich 8. Dezember 2026 beim Eisenbahn-Bundesamt erhoben werden.

Einwendungen können

eingereicht werden. Die Einwendung sollte das Geschäftszeichen des Vorhabens sowie Vor- und Nachnamen und die Anschrift der einwendenden Person enthalten. Für den Fall, dass eine elektronische Abgabe unzumutbar ist, sieht die Bekanntmachung auf Verlangen eine andere Möglichkeit zur Abgabe vor. Maßgeblich für die Beteiligung sind die Angaben in der amtlichen Bekanntmachung des Eisenbahn-Bundesamtes.

Wichtig: Die Frist für Einwendungen endet später als die Offenlage der Planunterlagen. Während die Unterlagen bis 26. November 2026 ausgelegt werden, können Einwendungen noch bis einschließlich 8. Dezember 2026 erhoben werden.