Erftbahn: Die RB 38 wird zur S 12
Das Projekt
Steckbrief
- Ort: Horrem - Bedburg
- Baumaßnahme: Erneuerung Oberbau, Bahnübergang
- Projektstand: in Planung
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Das ist geplant
Für eine schnellere und komfortablere Verbindung zwischen Köln und Bedburg (Erft) ist geplant, die Strecke zwischen Kerpen-Horrem und Bedburg (Erft) für einen elektrifizierten S-Bahn-Betrieb auszubauen. Aufgrund der geplanten höheren Geschwindigkeiten und Verdichtung des Taktes wird es notwendig, einige zusätzliche zweigleisige Abschnitte zu schaffen. Zudem werden alle Stationen entlang der Stecke modernisiert und barrierefrei gestaltet.
Die Stadt Köln und das Umland gehören in Nordrhein-Westfalen zu den Regionen mit einem starken Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum. Um dem ebenso prognostizierten Wachstum des Reisendenaufkommens gerecht zu werden, ist geplant, die Kapazität im Kölner S-Bahn-Netz zu steigern.
Im Rahmen des Ergänzungspakets zum Ausbau der S 11/S-Bahn-Stammstrecke Köln ist vorgesehen, die ebenfalls stark nachgefragte Strecke der Erftbahn (RB 38) von Kerpen-Horrem bis Bedburg (Erft) für einen S-Bahn-Verkehr mit 20-Minuten-Takt auszubauen. Dafür muss dieser Abschnitt vollständig elektrifiziert und vor
den Stationen Bedburg (Erft) und Bergheim (Erft) auf zwei Gleise erweitert werden. Der Neubau und die Verlängerung von Ausweichstellen und Anpassungen der Leit- und Sicherungstechnik ist ebenfalls vorgesehen. Zudem werden alle Stationen entlang der Verbindung modernisiert und barrierefrei gestaltet.
Dadurch wird eine leistungsfähige und umweltfreundliche Verbindung zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Köln ermöglicht. Das Umland der Metropole Köln kann im aufkommenden Strukturwandel weiter gestärkt und sowohl als Wohnort als auch für Unternehmen attraktiv gestaltet werden.
Weitere Bestandteile des Ergänzungspaketes
Zum Ergänzungspaket gehört neben den Arbeiten auf der Strecke Kerpen-Horrem – Bedburg (Erft) auch der Bau eines S-Bahn-Haltepunktes in Köln-Mülheim (Köln Berliner Straße) im Verlauf der S 6 (zwischen Essen Hauptbahnhof und Köln Worringen). Dieser dient als weitere Umsteigemöglichkeit zum Bus- und Stadtbahnnetz (Linie 4). Die Zuwegung zu den Haltestellen
der Linie 4 wurde bereits mit der Stadt abgestimmt und in die weitere Planung einbezogen. Darüber hinaus ist der Neubau einer Abzweigverbindung am Haltepunkt Köln-Müngersdorf Technologiepark für die zukünftige Führung von S-Bahnen in Richtung Pulheim und Mönchengladbach geplant.
Schallschutz
Grundsätzlich haben Anwohner:innen in Ausbaubereichen Anspruch auf Schallschutz gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz (Lärmvorsorge). Ein Gutachter wird die zukünftige Lärmbelastung im Verlauf der weiteren Planungen berechnen und gibt Empfehlungen zu passenden Vorkehrungen. Grundsätzlich
wird zwischen aktivem Schallschutz direkt am Gleis (z. B. Schallschutzwände) und passivem Schallschutz (z. B. schallgedämmte Fenster an Wohngebäuden) unterschieden. Welche Vorkehrungen wo umzusetzen sind, wird in den abschließenden Beteiligungs- und Genehmigungsverfahren festgelegt.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Der Ausbau der Erftbahn wurde in das "Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG)" übernommen. Dies stellt die Finanzierung des Projektes auf eine neue Grundlage.
Seit Mitte 2020 galt für die Genehmigungsverfahren im Projekt das neu erlassene Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG). Der Gesetzgeber hat Ende 2023 die Aufhebung des MgvG beschlossen.
Die nach MgvG begonnenen vorbereitenden Verfahren werden nach dem Willen des Gesetzgebers nach dem jeweils für das Planfeststellungsverfahren geltenden Recht fortgesetzt.
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
Um das Projekt effizient und erfolgreich umsetzen zu können, ist die frühzeitige und kontinuierliche Einbindung sowohl der Bürger:innen als auch der Vertreter:innen unterschiedlichster Interessensgruppen von zentraler Bedeutung. Vom 19. Juni bis 19. Juli 2019 hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Anregungen zum Ausbau der Erftbahn (RB 38) direkt in den Planungsprozess einzubringen. Analog zum Ausbau der S 11 wurde ein Online-Dialog angeboten.
Darüber hinaus fanden im Juli 2019 jeweils eine Infomesse in Bedburg und in Bergheim statt. Dort hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen und Anregungen direkt an die Projektpartner zu richten und sich aus erster Hand über das geplante Ausbauprojekt zu informieren.
Nach Beendigung der Bürgerbeteiligung wurden die Eingaben von Planungsexperten auf ihre Machbarkeit geprüft und so weit wie möglich in die weitere Planung übernommen. Angesichts der Vielzahl an Wünschen wurden zunächst zentrale Themen zusammengefasst, die von mehreren Bürgerinnen und Bürgern geäußert wurden.
Zudem wurden zahlreiche Themen eingebracht, die nicht in den Verantwortungsbereich des Streckenausbauprojekts der Deutschen Bahn und dem Nahverkehr Rheinland (NVR) fallen. Dazu zählen P+R-Parkplätze an den Stationen, die in kommunaler Verantwortung liegen. Allerdings stehen die Projektpartner in engem Austausch mit den Kommunen, um die Parkplatzsituation, wo nötig, weiter zu verbessern und die Wege zwischen der den Stationen und den möglichen Parkplätzen nutzerfreundlich zu gestalten.
Neubau der Kreisstraße „K 22n“
Der Rhein-Erft-Kreis beabsichtigt den Neubau der Kreisstraße „K22n“ zwischen Bergheim-Kenten und Bergheim-Oberaußem als Ersatzmaßnahme für die durch den Braunkohletagebau Bergheim beanspruchte K49. Die Planung und Realisierung der K22n erfolgt aus einer Ersatzverpflichtung des Bergbautreibenden (RWE Power). Vor dem Hintergrund, dass die geplante K22n die bestehende Bahntrasse der Erftbahn kreuzt, steht das Projekt „K22n“ in Verbindung mit dem Ausbau der Erftbahn. Für die K22n wurde im Jahr 2017 ein eigenständiges Planfeststellungsverfahren durchgeführt und Jahre 2021 mit dem Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen.
In Rahmen des Ausbaus und der Elektrifizierung der Erftbahn ist geplant, die Gleislage bzw. die Trassierung der Bahnstrecke im betroffenen Bereich um etwa 10-14 m zu verschieben. Die K22n erfordert in diesem Bereich eine neue Eisenbahnbrücke über die zukünftige Kreisstraße. Aus diesem Grund steht die DB mit dem Rhein-Erft-Kreis seit mehreren Jahren in engem Austausch. Hierbei soll nach Maßgabe des Bundesverkehrsministeriums (Vorgabe in 2019) die wirtschaftlichste Variante für den Neubau der Eisenbahnbrücke unter Berücksichtigung beider Projekte gefunden und umgesetzt werden.
Aktuelles
Zeitplan
August 2017
Planungsvereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) und der Deutschen Bahn geschlossen
11/2018 Start der Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
Bürger:innenmessen, Informationsveranstaltungen, Publikationen Print und online, Onlinedialog, Stakeholdergespräche, Akteurskonferenzen
Ende 2019
Abschluss der Vorplanung
Anfang 2023
Nach relevanten Gesetzesänderungen zu Finanzierung und Genehmigungsverfahren bei großen Projekten wird die Detailplanung vorangetrieben.
Februar 2024
Start von Baugrunduntersuchungen bis zum Sommer 2024. Die Arbeiten in der Nacht (11.02.-01.03.) sind planmäßig beendet. Die Arbeiten am Tag werden fortgeführt.
Nach relevanten Gesetzesänderungen zu Finanzierung und Genehmigungsverfahren bei großen Projekten wird seit Anfang 2023 die Detailplanung vorangetrieben. Vermessungsarbeiten und Erkundungen zum Baugrund sind erste Detailvorhaben, bevor die beauftragten Ingenieurbüros dreidimensionale digitale Planungsentwürfe aufstellen. Dabei fließen weitere Untersuchungsergebnisse ein, beispielsweise zum Schallschutz.
Einschränkungen
Während der Arbeiten sind Einschränkungen im Zugverkehr möglich. Weitere Informationen werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Links
Mediathek
Kontakt
Brigitte Mackscheidt
DB InfraGO AG
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