Symbolbild: Kohleabbau
Symbolbild: Kohleabbau

Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG)

01.11.2022

Bundestag und Bundesrat haben am 03. Juli 2020 das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ verabschiedet. Seit August 2020 ist es in Kraft.   

Artikel 1 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen ist wiederum das „Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG)“. Es regelt Finanzhilfen für solche Regionen, die vom Braunkohleausstieg betroffen sind, die also eine ganze Industrie verlieren. Bund und Länder haben die Absicht, solche Regionen zu unterstützen, indem strukturstärkende Maßnahmen besonders finanziert werden. Auch attraktive verkehrliche Anbindungen wirken strukturstärkend. Deshalb werden auch einige Ausbauprojekte der Deutschen Bahn über das InvKG finanziert.   

Der Bund wird den Ländern bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen für Investitionen zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums in den Braunkohlerevieren gewähren. Bis zu 14 Milliarden Euro an Finanzhilfen stellt der Bund für besonders bedeutsame Investitionen von Ländern und Gemeinden bereit. Zudem unterstützt der Bund die Regionen durch weitere Maßnahmen in seiner eigenen Zuständigkeit mit bis zu 26 Milliarden Euro bis 2038, beispielsweise beim Ausbau von Verkehrsinfrastrukturprojekten oder durch die Ansiedlung von Bundeseinrichtungen. Damit stehen den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen insgesamt rund 40 Milliarden Euro zur Verfügung.  

 Mit der Aufnahme von konkreten Projekten zum Ausbau der Eisenbahn-Infrastruktur in das InvKG bringt der Bund zunächst nur seine grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung der Projekte zum Ausdruck.   

Über die Umsetzung der Projekte entscheidet dann nicht die DB. Zunächst sind weitere Schritte erforderlich. Diese beginnen mit einem entsprechenden Beschluss des “Bund-Länder-Koordinierungsgremiums” (BLKG). Anschließend müssen die Projekte in die sogenannte “Sammel-Finanzierungsvereinbarung Planung” aufgenommen werden. Erst dann kann mit der Planung begonnen werden. Die auf diese Weise erfolgte Finanzierungszusage gilt nur für zwei Planungsphasen. Danach muss die Finanzierungssicherheit für die weiteren Phasen immer wieder neu zwischen Bund und DB verhandelt werden.  

 Damit unterliegen Planung und Realisierung von großen Infrastrukturprojekten einem komplexen Regelwerk, an das die DB gebunden ist. Zu den im InvKG enthaltenen Projekten sind umfassende Abstimmungen zwischen Bund und Ländern im BLKG sowie zwischen dem Bund als Finanzierungsgeber und der DB erforderlich. Alle Beteiligten stehen regelmäßig und intensiv miteinander im Austausch.  

 Das Gesetz ist bis 2038 befristet. Bis dahin stehen die Mittel zur Verfügung.  

 Im Knoten Köln sind im InvKG enthalten: Das Ergänzungspaket S11 (Ausbau der Erftbahn RB 38 zur S-Bahn Köln - Horrem - Bedburg), der Ausbau der S6 Köln - Mönchengladbach, Ausbau der Strecke Aachen – Köln, Ausbau der S-Bahn Rheinisches Revier Abschnitt Ost (Bedburg – Düsseldorf), Ausbau Rheinisches Revier Abschnitt West (Bedburg – Aachen).