
Baurecht für Haltepunkt Holweide und Bahnhof Dellbrück
Für mehr Barrierefreiheit am Haltepunkt Holweide liegt nun Planrecht, also vereinfacht gesagt eine Art "Baugenehmigung", vor. Für den Bahnhof Dellbrück liegt ein Plangenehmigungsbeschluss vor. Die Arbeiten sind für 2027 geplant.
Mit Datum vom 10. Juli hat das Eisenbahn-Bundesamt den "Planfeststellungsbeschluss nach § 18 AEG" für das Vorhaben „Bahnsteigerhöhung im Bf Köln-Holweide" erlassen. Damit ist das entsprechende Vorhaben der DB InfraGO rechtlich zulässig.
Der Bedarf eines Ausbaus ist im Zuge der Frühen Öffentlichkeitsarbeit zum Ausbauprojekt S11 offenkundig geworden. Seit 2018 haben Interessensverbände wiederholt die Bitte um den barrierefreien Ausbau des Bahnhofes Köln-Dellbrück und des Haltepunktes Köln-Holweide vorgetragen. Diese liegen zwar beide nicht im unmittelbaren Baubereich des Projektes “Ausbau der S11”. Sie wären allerdings die letzten beiden Stationen entlang der Linien S11/10 im Zuständigkeitsbereich des go.Rheinland, für die kein barrierefreier Zugang zu den Fahrzeugen besteht. Aus der Fahrgast- und Verbändesicht wird mit der Bahnsteigerhöhung die „Systemzugänglichkeit SPNV“ weiter verbessert. Der Aufgabenträger NVR (heute go.Rheinland) und das Land NRW haben den Wunsch geprüft. Daraufhin wurde es als geschlossenes Maßnahmenpaket auf den Weg in die Planung gebracht.
Die Umsetzung der Projekte “Barrierefreier Ausbau” ist aus Mitteln des Bundes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes geplant.
Eine Projektumsetzung erfolgt unabhängig vom Ausbau der S11.
Für den Bahnhof Dellbrück liegt ein Plangenehmigungsbeschluss bereits seit dem 02.09.2024 vor.
2027 sollen in Dellbrück neue Weichenverbindungen gebaut werden. Von Juli bis Oktober 2027 werden die Bahnsteigerhöhungen in Dellbrück und Holweide realisiert. Die Arbeiten erfolgen im Rahmen einer Streckensperrung.