Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) aufgehoben
Von April 2020 bis Dezember 2023 galt für einige Projekte das sogenannte Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich, MgvG). Langer Name, kurzer Sinn: Das Gesetz sollte den Neu- und Ausbau bestimmter Verkehrsinfrastrukturprojekte beschleunigen.
Dies sollte geschehen, indem für solche Projekte (Bsp.: Erftbahn) nicht länger zwingend ein Planfeststellungsbeschluss notwendig ist, sondern sie auch per Gesetz zugelassen werden können.
Das entsprechend veränderte Genehmigungsverfahren erfolgte in zwei Teilschritten: Zunächst war das vorbereitende Verfahren vorgesehen, dann das eigentliche Gesetzgebungsverfahren.
Teilschritt 1: Vorbereitendes Verfahren
Die Schritte im vorbereitenden Verfahren nach § 4 MgvG entsprachen grundsätzlich dem klassischem Planfeststellungsverfahren: Antragsstellung, Beteiligung von Trägern Öffentlicher Belange, Anhörungsverfahren, usw. Im Vergleich würde tatsächlich kein Verfahrensschritt eingespart. Somit war in dieser Phase grundsätzlich keine Zeitersparnis zu erwarten.
Teilschritt 2: Gesetzgebungsverfahren
Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens sollte schließlich das Bundesverkehrsministerium (BMDV) darüber entscheiden, ob weiter das Eisenbahnbundesamt (EBA) mit einem Planfeststellungsverfahren über die Genehmigung des Projektes bestimmt, oder dies in einem Gesetzgebungsverfahren geschehen soll. Grundlage für die Entscheidung war wiederum eine Empfehlung des EBA.
Sollte es auf ein Gesetzgebungsverfahren hinauslaufen, war für die Befassung im Bundestag und Bundesrat sowie die Verkündung im Bundesgesetzblatt vorläufig ein Zeitbedarf von einem Jahr vorgesehen. Es folgte ein weiteres Jahr der Beschwerdefrist, bis das Maßnahmengesetz schließlich unanfechtbar wurde.
Zuletzt lagen noch keinerlei Erfahrungen vor, ob die gewünschte Beschleunigung von Bauvorhaben durch das MgvG erreicht werden könnte.
Die EU-Kommission hat im Juni 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und die Europarechtskonformität des MgvG angezweifelt.
Am 29. Dezember 2023 ist das „Genehmigungsbeschleunigungsgesetz im Verkehrsbereich“ (GBeschlG) in Kraft getreten. Damit ist unter anderem das "Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG)" aufgehoben.
Links
GBeschlG: Gesetz im Internet