Symbolbild: Planfeststellungsverfahren

Erörterungstermine im Ausbauprojekt S11 erfolgt

01.10.2025

Das Projekt zum Ausbau der S11 schreitet mit hoher Dynamik voran. Im Planfeststellungsverfahren, welches für die behördliche Baugenehmigung erforderlich ist, sind nun für alle Planungs-Abschnitte die jeweiligen Erörterungstermine erfolgt. 

Erörterungstermine vor dem Eisenbahnbundesamt (EBA) sind Bestandteil des Verfahrens. Bei den Terminen kommen DB und Kommunen, Behörden, Verbände und Privatpersonen zusammen, die Einwände gegen die Planungen hatten.  

Die Gespräche verliefen allesamt sachlich, konstruktiv und zielorientiert. Hierfür möchten wir uns als DB explizit bei allen Teilnehmenden bedanken. 

Kernthemen der Einwendungen und Gespräche waren Lärmschutz und Flächenbetroffenheiten während der Bauzeit oder auch nach Abschluss der Arbeiten.  

Einige Einwendungen konnten bereits durch Erwiderung der DB verarbeitet werden. In anderen Fällen kam es zu einvernehmlichen Lösungen (Bsp.: Ersatzlösung für die Schließung des Bahnüberganges an der Tannenbergstraße.) 

Bei einigen Anliegen gibt es weiteren Abstimmungsbedarf. 

Grundsätzlich ist im Verfahren geregelt, dass das EBA da, wo keine Einigung erzielt werden kann, seinerseits eine Entscheidung trifft.  

Das EBA fasst dazu die Ergebnisse des jeweiligen Erörterungstermines zusammen und entscheidet, welche Teile der Planungen die DB überarbeiten muss. Nach erneuter Prüfung entscheidet die Behörde dann, ob es zu den Änderungen einen weiteren Erörterungstermin geben muss.